
Gemäß der Verordnung ist das Anzünden von offenen Feuern und das Rauchen im Wald und in Waldnähe verboten!
Die FF Pürstling weist auf die besondere Vorsicht im Waldgebiet hin!
Gemäß der Verordnung ist das Anzünden von offenen Feuern und das Rauchen im Wald und in Waldnähe verboten!
Die FF Pürstling weist auf die besondere Vorsicht im Waldgebiet hin!